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25.02.2016 – ÄNDERUNGSANTRAG – Drucksache Nr. 18/7695 Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass pro Jahr ca. 13 Wochen für Pflichtpraktika förderungsfähig sind. In vielen Bundesländern müssen Auszubildende der Fachrichtung Sozialpädagogik allerdings Praktika absolvieren, die mehrere Monate umfassen, um zur ... Mehr...