25.04.2014 – KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 18/1199
Insbesondere Alleinerziehende und ihre Kinder sind auf Leistungen nach dem UVG angewiesen, welche den fehlenden Unterhalt unterhaltspflichtiger Elternteile durch einen Vorschuss ersetzt. Seit Jahren wird die zeitliche Beschränkungen des Unterhaltsvorschuss auf maximal 72 Monate bis zum 12. Lebensjahr kritisiert, da damit viele Kinder ausgeschlossen werden. Mit der KA werden zahlreiche Daten rund um den Leistungsbezug abgefragt und soll unser Antrag inhaltlich utnerfüttert werden.