10.04.2014 – KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 18/1061
Der Zugang kurzzeitig Beschäftigter zur Arbeitslosenversicherung ist im SGB III derzeit zeitlich befristet bis
31.12.2014. Die KA soll klären, welche Hindernisse bei der derzeitigen Regelung der Inanspruchnahme entgegen stehen und welche Personengruppen tatsächlich von der Regelung betroffen bzw. ausgeschlossen sind. Weiterhin geht es darum zu erfahren, welche Möglichkeiten geschaffen werden müßten, um einen verbesserten Zugang zur Arbeitslosenversicherung für alle Beschäftigten zu erreichen.