23.09.2015 – ANTRAG – Drucksache Nr. 18/6041
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli 2015 wurde das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Angesichts des nach wie vor hohen Investitionsbedarfs sowie der langfristig zu erwartenden hohen Ausgaben für den laufenden Betrieb im Bereich der frühkindlichen Förderung und Betreuung fordert DIE LINKE, die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld in den Kitaausbau zu investieren. Dazu soll perspektivisch ein Kitaqualitätsgesetz entwickelt werden.