23. September 2015

Erziehungsleistung bei Adoptiveltern würdigen – Mütterrente anerkennen

23.09.2015 – ANTRAG – Drucksache Nr. 18/6043

Adoptiveltern, die ein vor 1992 geborenes Kind ab dem zweiten Lebensjahr adoptiert haben, profitieren nicht von der "Mütterrente". Dies ist einer Pauschalierungsregelung zur verwaltungstechnischen Umsetzung der Mütterrente geschuldet von der mehrere tausend Adoptiveltern betroffen sind. Mit dem folgenden Antrag wollen wir eine weitere Gerechtigkeitslücke schließen, die durch das Rentenpaket entstanden ist.

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