14. September 2015

Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

14.09.2015 – KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 18/5910

2009 hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) zu einer behinderteninklusiven Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. Außer Absichtserklärungen hat das Entwicklungsministerium aber bis heute aber keine konkreten Schritte unternommen. Es hat bis heute noch nicht einmal feste Kriterien entwickelt, an Hand derer Entwicklungsprojekte als inklusiv definiert werden können. 

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