19.07.17 - Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/13109
Die Bundesregierung wird um Auskunft gebeten, welche Möglichkeiten es gibt im Einzelfall, abweichend von der Regelung des § 12 Abs. 3a Flächenerwerbsverordnung, ein Grundstück zu einem verminderten Einbehalt der BVVG an Kommunen zu veräußern. Dabei geht es insbesondere auch um solche Flächen, die dann einem öffentlichen Zweck dienen soll.