11. Januar 2013

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz

11.01.2013 – GESETZENTWURF – Drucksache Nr. 17/11701


Die Judikative ist die einzige der drei vom Grundgesetz geteilten Gewalten, die nicht unabhängig ist. Strukturelle, finanzielle und personelle Entscheidungen werden nicht durch die Judikative selbst getroffen, sondern sind in wesentlichen Bereichen der Exekutive in Form der Justizministerien und Justizverwaltungen zugeordnet, die damit einen erheblichen Einfluss auf die Rechtsprechung ausüben kann. Der Entwurf schafft die Grundlagen im Grundgesetz, um die Judikative unabhängig zu machen.

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